Lebensmittelrecht
Auch wenn das Lebensmittelrecht kein selbständiger Rechtsbereich ist, sind in letzten Jahren vor allem die Betreiber von Lebensmittelunternehmen mit ihm in Berührung gekommen. Das Lebensmittelrecht entwickelt sich ständig und reagiert sowohl auf den technologischen Fortschritt, als auch auf neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung. Zur Sicherung der Standards der Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln, einschließlich deren richtiger Kennzeichnung, wird auf europäischer, internationaler und harmonisierter innenstaatlicher Ebene eine große Menge an Rechtsvorschriften verabschiedet, an welchen sich äußerst schwer orientieren lässt und welche noch schwieriger korrekt in der Praxis anzuwenden sind.
Leistungsumfang
- Komplexe Rechtsberatung für die Betreiber von Lebensmittelunternehmen
- Rechtshilfe bei der Kennzeichnung von Lebensmittelprodukten gemäß europäischer und nationaler Gesetzgebung
- Rechtsberatung beim Import von Lebensmitteln aus Drittländern und Vertretung im Prozess der Zertifizierung
- Vertretung in allen Verfahren vor den Lebensmittelkontrollbehörden
- Monitoring von Warnungsmitteilungen im Rahmen des europäischen Rapid-Alert-Systems
Unser Ansatz
Infolge dieser Tatsache erfahren die Betreiber der Lebensmittelunternehmen über ihre gesetzlichen Pflichten oft erst im Laufe einer Kontrolle, wenn sie für die ermittelten Mängel seitens der Kontrollbehörden bestraft werden. Unsere Anwaltskanzlei bietet den Betreibern komplexe Rechtsberatung im Bereich des Lebensmittelrechts, orientiert vor allem auf effiziente Vorbeugung, Abstimmung der Produktions- und Kennzeichnungsabläufe mit der inländischen und internationalen Gesetzgebung, einschließlich der Rechtsberatung bei der Aufsetzung aller zusammenhängenden Kontrakte auf der Handelsebene.